Elektrotechnikermeister
Von der Handwerkskammer Chemnitz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk
Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Dies dient dem Zweck, Vertrauen von privaten und öffentlichen Auftraggebern in die Kompetenz von öffentlichen bestellten Sachverständigen zu schaffen. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist zudem strafbar.
Die öffentliche Bestellung wird immer nur für ein abgegrenztes Sachgebiet erteilt. Die Bestellung durch die Handwerkskammer erfolgt auf Grundlage der Handwerksordnung. Die öffentliche Bestellung gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Um als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, wird durch die Bestellkörperschaft die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten, sowie der überdurchschnittliche Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet geprüft. Nur Bewerber, die ihre hohe fachliche und persönliche Qualifikation Im Prüfungsverfahren unter Beweis stellen, haben einen Anspruch auf die Bestellung.
Die Grundpflichten eines jeden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit gegenüber jedem Auftraggeber, egal ob privat, öffentlich oder gerichtlich. Hierauf wird er bei seiner Berufung vereidigt. Weiterhin steht die Qualifikation jedes öffentlich bestellten Sachverständigen unter ständiger Aufsicht durch die Bestellkörperschaft. Diese überwacht z.B. die geforderte stetige Weiterbildung im jeweiligen Bestellungsgebiet.
Der Berufungszeitraum wird immer auf 5 Jahre begrenzt. Nach Ablauf des Zeitraumes kann auf Antrag und nach erneuter Erbringung der Bestellvoraussetzungen durch den Sachverständigen die öffentliche Bestellung durch die Bestellkörperschaft verlängert werden